Und wenns ganz scheisse läuft auf Con dann sieht das so aus
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Krass.
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Naja is auch nur ein Hobby wie beim Fussball wo sich auf einmal die Leute gegenseitig verklagen wollen..
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Zumindest gibt es dann einen Präzedenzfall fürs Larp...
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Ich kenne mich mit sowas nicht aus, kann man JEDES Urteil nach belieben als Präzedenzfall nutzen?
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Wenn es keine vorherigen Urteile in dem Bereich gab (und die sind mir zumindest nicht bekannt) dann kann das gut sein, dass soetwas erstmal als Maßstab für weitere Urteile herangezogen wird.
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Da stimme ich Chariva zu.
Hängt auch davon ab, wie das Urteil ausfällt, ob dann noch Einspruch/Revison eingelegt wird. Und um so höher in der Gerichtsbarkeit eine Klage wandert und "einzigartig" ist, kann sie zum Präzedenzfall werden.Sollten wir auf jedenfall im Auge behalten, was da rauskommt.
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Das interessante daran ist ja gar nicht so sehr wer Recht bekommt, sondern wie ob und wenn ja wie der Richter Larp beurteilt... (als Theater-oder Reiseveranstaltung oder Wettkampf-/Sportveranstaltung) Das könnte für Veranstalter mehr Sicherheiten oder ggf. auch für Probleme in der Organisation bedeuten...
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Urteil ist da.
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Bereits vor einigen Wochen hatten wir kurz auf einen laufenden Zivilprozess hingewiesen, bei dem der Kläger während eines LARP-Kampfes eine schwere Augenverletzung erlitt und nun den Verursacher auf Schadensersatz verklagte.Nun wurde ein Urteil in diesem Prozess gefällt, der ein Präzedenzfall für zukünftige Auseinandersetzungen werden könnte. Anbei findet ihr die Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück.
Was ist eure Meinung dazu? Gerechtfertigtes Urteil oder leichtfertig? Dürfen LARPer nun beruhigt zuschlagen oder sind sie nur vor übertriebener Härte und ungerechtfertigten Klagen geschützt?
"Pressemitteilung 4/16
28.01.2016OSNABRÜCK. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit heute verkündetem Urteil die Zivilklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen bei einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (Live Action Role Playing) in Gehrde abgewiesen (Az. 4 O 1324/15).
Der Kläger hatte dem Beklagten vorgeworfen, ihn bei einer mittelalterlichen Kampfszene im Rahmen eines Live-Rollenspiels auf dem Ferienhof Groneik in Gehrde am 20.4.2013 mit einer Schaumstoffkeule so schwer am Auge verletzt zu haben, dass ein Dauerschaden eingetreten sei und die Sehfähigkeit des Klägers aller Voraussicht nach nicht wieder hergestellt werden könne (zu den Einzelheiten vgl. die Pressemitteilung Nr. 66/15).
Mit dem heute verkündeten Urteil wurde die Klage als unbegründet abgewiesen. Zwar gelangte das Gericht nach der Vernehmung diverser Teilnehmer an dem Rollenspiel zu der Überzeugung, dass es tatsächlich der Beklagte gewesen ist, der den Kläger im Rahmen der Kampfszene mit der Keule am Kopf getroffen hat. Das Gericht vermochte jedoch nicht festzustellen, dass der Beklagte den Schlag auch bewusst gegen den Kopf des Klägers geführt hat. Der Kläger selbst hatte im Rahmen seiner persönlichen Anhörung Zweifel daran geäußert, dass der Beklagte den Schlag bewusst gegen seinen Kopf geführt habe, zumal er den Beklagten zuvor nicht gekannt habe und er sich nicht vorstellen könne, dass der Beklagte etwas gegen ihn gehabt habe. Überdies hatte der Kläger eingeräumt, dass es bei Veranstaltungen wie der vorliegenden immer wieder auch zu Kopftreffern komme, was in der Hektik des Kampfgeschehens nicht mit ausreichender Sicherheit zu vermeiden sei. Im vorliegenden Fall kam nach den Feststellungen des Gerichts hinzu, dass sich der Beklagte als „Räuber" in der gespielten Szene gegen zwei „gute Ritter" verteidigen musste.
Im Ergebnis sah der zuständige Richter keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte den Schlag gezielt und damit vorsätzlich ausgeführt hat. Wegen eines fahrlässigen Kopftreffers des Beklagten stehe dem Kläger aber Schadensersatz nicht zu. Denn zum einen würden die Regeln der LARP-Veranstaltung, an der die Parteien teilgenommen hatten, lediglich vorsätzliche Kopftreffer verbieten, zum anderen sei dem Kläger bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen kann. Soweit er dennoch an den Kampfszenen teilgenommen habe, habe er mit seiner Teilnahme stillschweigend darin eingewilligt, wegen fahrlässiger Kopftreffer und deren Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteilnehmer geltend zu machen.
Das heute verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Dr. Nicole Hellmich
Richterin am Landgericht
- Pressesprecherin -
Landgericht OsnabrückTel.: 0541 315-1127
Fax.: 0541 315 6117
E-Mail: LGOS-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de"
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Das ist doch mal etwas womit man arbeiten kann... alles andere hätte mich auch gewundert.