An das
hochverehrte, imperiale Administratum
zuständiger Scriptor: Balthasar Geronim Hochsalbei
Bearbeitungsnummer XXVIIIICXIII
Antrag des Antonius Septus Tullius, Legat und Kommandeur der Akademiewache zu Ankoragahn auf Bereitstellung von finanziellen Mitteln für den Bau eines Außenpostens der Akademiewache in Axtfels (maximale Kapazität: I Legion nebst Gefolge und Tross; etwa 1600 Personen), sowie den Ausbau des entsprechenden Wegenetzes.
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Empfehlung des Unterprüfungsausschusses für Wegerechte und Landname, Scriptorium für Militärwesenan an das administrative Entscheidungsgremium des hohen Rates von Karan:
nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 AnkMilV ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für das beschriebe Bauvorhaben nicht zumutbar. Es ist festzustellen, dass eine Unzumutbarkeit in dortigem Sinne vorliegt, da der Gesetzgeber, wie sich aus der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 AnkMilV folgern lässt, diesen Umstand als unzumutbare Belastung des gesamten Imperiums einstuft.
Ebenfalls ist zu vermerken, dass der Aufwandsträger für besagtes Bauvorhaben in Axtfels nicht das Imperium, welches bereits mit der Bereitstellung diverser imperialer Truppen, massiver finanzieller Unterstützung sowie der direkte Subventionierung Axtfelses erheblich belastet wird, sondern Herrn Herzog Kaldor Kayanee von Axtfels zu nennen ist, welcher auch direkten Nutzen aus den Vorteilen für den imperialen Handel in Axtfels zieht. Hier ist des Weiteren zu vermerken, dass die Finanzprüfungen der letzten Jahre und die hieraus resultierenden, weiterhin offenen Zahlungen vom Finanzministerium bisher immer noch mehr als wohlwollend nachlässig geahndet werden.
Die Akademiewache dient in erster Linie dem Schutz der Akademie, bereits die Entsendung der bereits im Lande anwesenden II. Centurie "Lex Imperialis" unter der Führung des Offiziers Centurio Aurellian ist als erhebliches Zugeständnis zu betrachten.
Als weiterer Punkt ist der Ausbau der Straßen von Tausend Hügel, über Bärheim bis Finsterwalde und Neu Karan, sowie die Anbindung des Lehens Bärheim an das Handels- und Verkehrsnetz gesondert zu sehen. Dieser obliegt den anliegenden Lehen / Vogteien, beispielhaft wäre hier Vogt Rafael von Bärheim zu nennen, welcher sich nach Kenntnis des Ausschusses bereits in entsprechender Straßenbauplanung befindet, nicht zuletzt um durch Förderung des Handels und höhere Einnahmen hierdurch, endlich seine erheblichen Steuerschulden gegenüber dem Imperium zu begleichen.
Abschließend stellen wir zur Diskussion ob man es dem Legat und Kommandeur der Akademiewache nachsehen kann, die vom hohen Rat beschlossene, jährliche Verteilung des Wehr- und Kriegsmittel-Etat des Imperiums derart in Frage zu stellen. Wir sehen den benannten militärischen Kriesenausschuss durchaus in der Lage unter Beachtung der außenpolitischen Situation des Imperiums die bereitgestellten Mittel weise und situationsgerecht einzusetzen. In der geschilderten, vorliegenden Konstellation ist für uns keinen Ausnahmefall erkennbar.
Für den Imperator und das Reich
Respektvolle Grüße
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Elisabetha Sybille Alrauna von Schwanendorf-Schwechtingen
Precurator Imperialis Arcae et praepositus annonae
Unterprüfungsausschuß für Wegerechte und Landname, das Scriptorium für Militärwesen
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